Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bildet das Fundament des deutschen Gesundheitssystems und bietet der Mehrheit der Bevölkerung einen verlässlichen Gesundheitsschutz. Sie basiert auf dem Solidarprinzip: Alle Versicherten zahlen einkommensabhängige Beiträge und erhalten im Krankheitsfall die notwendigen medizinischen Leistungen. Diese Basisversorgung hinterlässt Leistungslücken, die Versicherten punktuell über private Zusatzversicherungen schließen können.
Der allgemeine Beitragssatz zur GKV liegt bei 14,6 Prozent (Stand 2025) des Bruttoeinkommens und wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Zusätzlich erheben die Krankenkassen einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag, den Arbeitnehmer allein tragen. 2025 lag dieser durchschnittlich bei 2,5 Prozent, sodass sich ein Gesamtbeitragssatz von 17,1 Prozent ergibt. Der Zusatzbeitrag kann je nach Krankenkasse variieren. Daher lohnt sich ein regelmäßiger Vergleich.
Die GKV übernimmt eine medizinische Grundversorgung. Dazu gehören Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und Vorsorgeuntersuchungen. Zwar sind die Kernleistungen gesetzlich festgelegt, doch Krankenkassen haben Spielräume bei Zusatzleistungen. Einige bieten beispielsweise erweiterte Präventionsangebote, professionelle Zahnreinigungen oder Zuschüsse für alternative Heilmethoden. Die Leistungskataloge sollten bei einem Vergleich der Krankenkassen in jedem Fall mit geprüft werden.
Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse kann sich lohnen, beispielsweise aufgrund niedrigerer Zusatzbeiträge oder besserer Zusatzleistungen. Seit Januar 2021 gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von nur einem Monat zum Monatsende. Zudem besteht eine Mindestbindungsfrist von zwölf Monaten bei der gewählten Krankenkasse. Bei Beitragserhöhungen haben Versicherte aber ein Sonderkündigungsrecht.
Die Anmeldung bei einer neuen Krankenkasse ist unkompliziert: Nach dem Wechsel übernimmt die neue Kasse automatisch die Kündigung der bisherigen Versicherung. Es empfiehlt sich jedoch, vorab Leistungen und Beiträge der Anbieter sorgfältig zu vergleichen.
Die Leistungslücken der gesetzlichen Krankenkassen schränken die Gesundheitsversorgung ein. Insbesondere in den Bereichen Zahnmedizin, Krankenhausaufenthalte und ambulante Versorgung können private Zusatzversicherungen sinnvoll sein.
Arbeitnehmer können in die PKV wechseln, wenn ihr Einkommen die sogenannte Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Diese liegt im Jahr 2025 bei 73.800 Euro brutto jährlich. Durch einen Wechsel können Versicherte den Grad ihrer Gesundheitsversorgung durch die freie Tarifwahl selbst bestimmen. Eine professionelle Beratung hilft dabei, die Vor- und Nachteile beider Gesundheitssysteme genau zu verstehen und sich für die passende Versorgung zu entscheiden.
Die GKV bietet eine solide Grundversorgung, die mit der Wahl der richtigen Krankenkasse und privaten Zusatzversicherungen individuell optimiert werden kann. Ein Wechsel in die Private Krankenversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen Vorteile bieten, sollte aber sorgfältig geprüft werden.
Es empfiehlt sich, regelmäßig die eigenen Versicherungsbedürfnisse zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen, um eine optimale medizinische Versorgung sicherzustellen.
Die betriebliche Krankenversicherung funktioniert ganz einfach: Als Arbeitgeber spendieren Sie Ihren Mitarbeitern einen privaten Krankenzusatzschutz, der die Leistungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung finanziell schließt – zum Beispiel beim Zahnersatz und bei Sehhilfen, in der Klinik und beim Heilpraktiker, durch ein festes Krankentagegeld und einen leistungsstarken Auslandskrankenschutz.
Imagegewinn für Ihr Unternehmen
Mit einer betrieblichen Krankenversicherung bieten Sie Ihren Beschäftigten eine attraktive Extraleistung zusätzlich zum Gehalt. So gewinnen Sie gute Mitarbeiter, binden die bestehende Belegschaft an die Firma, beweisen soziales Engagement für Ihr Personal und fördern so das positive Image des Unternehmens. Der Verwaltungsaufwand der betrieblichen Krankenversicherung ist denkbar gering, die Beiträge können Sie als Betriebsausgaben steuermindernd verbuchen.
Ausgezeichnete Alternative zur Gehaltserhöhung
Aus Sicht Ihrer Mitarbeiter ist die betriebliche Krankenversicherung eine lukrative Alternative zur Gehaltserhöhung. Denn wegen der Steuer- und Sozialversicherungsabzüge kommen von einer Bruttolohn-Erhöhung oft nur 60 Prozent auf dem Gehaltskonto an. Wenn Sie die betriebliche Krankenversicherung für mehrere Mitarbeiter abschließen, können Sie kostengünstige Gruppenangebote nutzen. Ehepartner und Kinder Ihrer Arbeitnehmer können in seperaten Vertträgen auch versichert werden. Verlässt ein Mitarbeiter den Betrieb, kann er seine Police problemlos selbst weiterführen.
Ihre gesetzliche Krankenkasse erstattet Behandlungskosten im Ausland nur, wenn Sie in einem Land unterwegs sind, das zur EU gehört oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterhält. Jenseits europäischer Grenzen sind Sie meist Privatpatient. Sie müssen dann auch sehr hohe Arzt- oder Klinikkosten voll selbst zahlen. Wenn Sie auf Reisen krank werden, schützt Sie eine Auslandskrankenversicherung.
Die Auslandskrankenversicherung zahlt Behandlungskosten und Rettungsflug
Die Auslandskrankenversicherung bezahlt die ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen im Ausland, außerdem notwendige Arznei- und Heilmittel, schmerzstillende Zahnbehandlungen und auch den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Reiseland - notfalls sogar per teurem Rettungsflug. Ihre Auslandskrankenversicherung können Sie für eine bestimmte Zahl von Reisetagen oder auch günstig als Jahresversicherung abschließen.
Tipp: Eine Auslandskrankenversicherung ist oft als Zusatzleistung in Automobilclub-Mitgliedschaften, Kreditkarten oder Krankenzusatzversicherungen enthalten. Prüfen Sie anhand Ihrer Vertragsunterlagen, ob Sie zusammen mit einem dieser Produkte bereits über einen Auslandskrankenschutz verfügen.
Bei kurzfristigen Urlaubsaufenthalten im Ausland reicht der Abschluss einer zeitweiligen Reisekrankenversicherung in der Regel aus. Ist jedoch ein längerer Aufenthalt im Ausland geplant, wie zum Beispiel bei einem beruflich bedingten Aufenthalt, dann kann der Abschluss einer Dauer-Reisekrankenversicherung sinnvoll sein.
Von einer Dauer-Reisekrankenversicherung wird immer dann gesprochen, wenn diese nicht nur für wenige Wochen abgeschlossen werden soll, sondern für einen deutlich längeren Zeitraum. Die Versicherungsdauer lässt sich dabei individuell an die Bedürfnisse des Versicherten anpassen. Die Versicherungen werden zum Beispiel mit Laufzeiten von einem oder zwei Jahren angeboten, genauso wie dauerhafte Reisekrankenversicherungen, die für unbegrenzte Dauer gültig sind. Bei einer solchen Reisekrankenversicherung wird keine Höchstdauer vereinbart, sondern der Versicherte kann diese auf Dauer nutzen und, sobald diese nicht mehr benötigt wird, auch kündigen.
Durch den Abschluss einer Dauer-Reisekrankenversicherung ist der Versicherte auch langfristig im Ausland krankenversichert, wodurch ein lückenloser Krankenversicherungsschutz besteht. Das kann immer dann sinnvoll sein, wenn der bestehende Schutz der Krankenversicherung, wie zum Beispiel der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht ausreicht, um die Kosten für Behandlungen im Ausland zu decken. Oftmals müssten Patienten im Ausland dann viele Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen. Besteht kein Versicherungsschutz, dann sind in den Fällen die Kosten als Privatpatient zu tragen. Wurde allerdings eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen, dann übernimmt diese Versicherung die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen für Erkrankungen, die plötzlich während des Aufenthalts aufgetreten sind und auch für Behandlungen infolge eines Unfalls. Auch notwendige Operationen sind im Versicherungsumfang inbegriffen. Zugleich können der Rücktransport sowie Bergungs-, Rettungs- oder Überführungskosten im Krankheits- bzw. Todesfall mitversichert werden.
Das Krankenhaustagegeld ist ein angenehmes finanzielles Polster, wenn Sie stationär behandelt werden müssen. Der Versicherer überweist Ihnen den vereinbarten Tagessatz, solange Sie aus medizinisch notwendigem Grund in der Klinik sind. Die Auszahlung Ihres Krankenhaustagegelds ist steuerfrei.
Zahlen Sie Ihre zusätzlichen Kosten vom Krankenhaustagegeld
Mit Ihrem Krankenhaustagegeld können Sie Telefon und Fernsehermiete in der Klinik bezahlen und die Fahrtkosten Ihrer Angehörigen decken, aber auch eine Ersatzkraft finanzieren, wenn während des Klinikaufenthalts niemand Haushalt und Kinder versorgt. Das Krankenhaustagegeld wird ohne Kostennachweis gezahlt - dem Versicherer reicht eine Bescheinigung der Klinik über Dauer und Grund der Behandlung.
Tipp: Beim Rooming-In bleiben Vater oder Mutter während der stationären Behandlung bei ihrem Kind. Dafür berechnet die Klinik eine zusätzliche Tagespauschale für Unterkunft und Verpflegung. Viele Krankenhaustagegeld-Tarife verdoppeln den Tagessatz für das versicherte Kind, wenn ein Elternteil als Begleitperson mit ins Krankenhaus geht.
Individuelle Gesundheitsversorgung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hinterlässt in vielen Bereichen Leistungslücken. Patienten müssen beispielsweise für hochwertigen Zahnersatz hohe Eigenanteile zahlen, erhalten im Krankenhaus oft nur eine Mehrbettzimmer-Unterbringung und müssen auf viele Zusatzleistungen wie alternative Heilmethoden oder Sehhilfen verzichten.
Private Krankenzusatzversicherungen schließen gezielt diese Lücken und ermöglichen eine bessere medizinische Versorgung. Versicherte können so ihre Gesundheitsleistungen individuell optimieren und aus verschiedenen Zusatzversicherungen für sie passende Leistungspakete wählen.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen geringen Teil der Kosten für Zahnersatz und aufwendige Zahnbehandlungen. Wer Wert auf hochwertigen Zahnersatz, Implantate oder regelmäßige Prophylaxe legt, kann mit einer Zahnzusatzversicherung die Eigenbeteiligung erheblich reduzieren.
Leistungen einer guten Zahnzusatzversicherung:
Gesetzlich Versicherte werden in der Regel in Mehrbettzimmern untergebracht und von diensthabenden Ärzten behandelt. Eine Krankenhauszusatzversicherung bietet dagegen eine bessere Versorgung, indem sie Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer finanziert.
Wichtige Leistungen der Krankenhauszusatzversicherung:
Wer länger krank ist oder ins Krankenhaus muss, muss mit finanziellen Einbußen rechnen. Vor allem Selbstständige oder Freiberufler profitieren von einer Zusatzabsicherung, da sie bei längeren Erkrankungen oft keinen gesetzlichen Einkommensersatz erhalten.
Unterschied zwischen beiden Versicherungen:
Wer ins Ausland reist, ist nicht automatisch über die gesetzliche Krankenkasse abgesichert. Die GKV übernimmt in der Regel nur die Kosten für medizinische Behandlungen innerhalb der EU und auch dort nur in begrenzter Höhe. In Ländern wie den USA oder der Schweiz können Krankenhauskosten schnell fünfstellige Beträge erreichen. Eine Auslandskrankenversicherung ist für alle sinnvoll, die regelmäßig verreisen, egal ob für Urlaubs- oder Geschäftsreisen. Oft sind Jahrespolicen bereits für unter 20 Euro erhältlich.
Wichtige Leistungen:
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Je nach Pflegegrad müssen Betroffene einen hohen Eigenanteil leisten. Mit einer Pflegezusatzversicherung kann diese Lücke geschlossen und das eigene Vermögen geschützt werden.
Wichtige Leistungen:
Die GKV deckt viele ambulante Leistungen nur eingeschränkt ab. Sehhilfen, alternative Heilmethoden oder erweiterte Vorsorgeuntersuchungen müssen oft aus eigener Tasche gezahlt werden.
Typische Leistungen einer ambulanten Zusatzversicherung:
Private Krankenzusatzversicherungen ermöglichen es gesetzlich Versicherten, ihre Gesundheitsversorgung gezielt zu verbessern – sei es durch besseren Zahnersatz, mehr Komfort im Krankenhaus oder finanzielle Sicherheit im Pflegefall.
Da die Leistungen und Tarife stark variieren, lohnt sich eine unabhängige Beratung, um eine passende und preislich sinnvolle Zusatzversicherung zu finden. Eine sorgfältige Auswahl hilft dabei, langfristig die bestmögliche medizinische Versorgung zu sichern.
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen oft nicht aus, um die tatsächlichen Kosten im Ernstfall zu decken. Mit einer privaten Pflegekostenversicherung sichern Sie sich finanziell wirksam ab. Der Versicherer übernimmt einen festen Prozentsatz der Restkosten, die Sie nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung selbst zahlen müssen. Die Leistung erhalten Sie während der gesamten Dauer Ihrer Pflegebedürftigkeit, je nach Anbieter und Tarif werden bis zu 100 Prozent Ihres Eigenanteils erstattet.
Erstattet wird ein hoher Prozentsatz der Pflegekosten
Den vereinbarten Prozentsatz Ihrer Pflegekosten erhalten Sie auch dann vom Versicherer, wenn die Pflege in Zukunft durch Kostensteigerung und Inflation deutlich teurer werden sollte. Die maximal mögliche Erstattung pro Kalenderjahr ist je nach Vertrag allerdings auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt. Leistungen bekommen Sie sowohl für die Pflege zu Hause durch Fachpersonal wie auch für teil- oder vollstationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung.